Eltern-ABC

Absenzenordnung

Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit vom Kindergarten und der Schule. Absenzen müssen vor Unterrichtsbeginn, idealerweise zwischen 7.30 Uhr und 7.55 Uhr über das Telefon oder den Anrufbeantworter im Lehrerzimmer oder im Kindergarten gemeldet werden. Für die Teilnahme an wichtigen Anlässen (z.B.: Familienanlässe, aktive Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen) muss ein Gesuch eingereicht werden. Das Gesuch für Absenzen bis zu 1 Tag ist mindestens eine Woche im Voraus via Formular der Klassenlehrperson abzugeben.

Formular für Absenzen

Absenzenordnung

Arztbesuche

Arztbesuche sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Fällt ein Arztbesuch trotzdem in die Unterrichtszeit, ist die Lehrperson möglichst frühzeitig zu informieren.

Bibliothek

Die Leseförderung ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Deshalb besitzt die Kreisschule Röschenz eine Schulbibliothek in einem dafür eingerichteten Raum. Die Bibliothek bietet Bücher und Medien für Kindergartenkinder und für Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Klasse. Der Bibliotheksbesuch erfolgt regelmässig mit einer Lehrperson während der Unterrichtszeit. Verlorene oder beschädigte Bücher sind der Klassenlehrperson zu melden und werden in Rechnung gestellt.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Für fremdsprachige Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen stehen pro Schulwoche ab Eintritt in den Kindergarten zwei Lektionen DaZ zur Verfügung. Der Unterricht wird in Kleingruppen (2 bis 6 Kinder) geführt. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen Einzelunterricht bewilligen. Der DaZ-Unterricht kann jahrgangsübergreifend, während oder nach dem Regelunterricht stattfinden.

Deutsch als Fremdsprache Intensivkurs

Fremdsprachige Kinder ohne Deutschkenntnisse haben während maximal einem Jahr Anrecht einen Intensivkurs in Deutsch zu besuchen. Der Intensivkurs umfasst 4-6 Lektionen pro Woche. Als Alternative zum Intensivkurs und nach Bewilligung der Kostengutsprache durch den Gemeinderat kann ein Kind die Integrationsklasse in Laufen besuchen.

Dienstweg

Die Kreisschule Röschenz legt grossen Wert auf Transparenz und einen direkten Austausch mit allen Beteiligten. Erziehungsberechtigte werden darauf aufmerksam gemacht, den Dienstweg einzuhalten. Das heisst, die in einer Sache betroffene Lehrperson wird direkt angesprochen. Sollte keine gemeinsame Einsicht erreicht werden, können Erziehungsberechtigte an die Schulleitung gelangen. Als letzte Instanz kann der Kreisschulrat einbezogen werden.

Dispens

Als Dispens gilt eine ärztliche Verordnung. Bei einer Volldispensation bleibt das Kind zu Hause. Bei einer Teildispensation nimmt das Kind am Unterricht teil. Die Lehrperson passt den Unterricht für das beeinträchtigte Kind an oder organisiert den Unterricht in einer anderen Klasse.

Absenzenordnung

Elternabend

Die Klassenlehrperson führt anfangs Schuljahr einen Informationselternabend durch. Für die Eltern der Kindergartenkinder (2. Jahr) findet im Januar in Laufen zusätzlich ein Informationsabend zum Thema Einschulung statt. In der 6. Klasse entfällt der Elternabend zugunsten von freiwilligen Kurzgesprächen im Hinblick auf den Übertritt. Zudem findet eine Informationsveranstaltung der Sekundarstufe Laufental im September für die Eltern statt.

Elektronische Geräte

Das Mitbringen von elektronischen Geräten jeglicher Art ist während den Unterrichtszeiten ist grundsätzlich verboten. Bei Verlust oder Beschädigung wird jegliche Haftung abgelehnt.

Ferien

Bitte beachten Sie die kantonalen Ferienpläne.

Ferienplan

Ferienverlängerung

Ferienverlängerungen müssen bis spätestens 6 Wochen im Voraus mit schriftlichem Gesuch an die Schulleitung gestellt werden. Im 1. Zyklus (KG bis 2. Klasse) und im 2. Zyklus (3. bis 6. Klasse) können Ferienverlängerungen je einmal beantragt werden.

Absenzenordnung

Fundgegenstände

Liegengebliebene Kleidungsstücke werden im Turnhallentrakt oder im Kellergeschoss des Schulhauses in einer Fundkiste gesammelt. Z’Nüniböxli und Kleingegenstände werden in der Vitrine im Eingang des Schulhauses gesammelt. Einmal pro Semester sichten die Lehrpersonen mit den Kindern das Material. An der Schulschlussfeier werden alle Fundgegenstände ausgestellt. Übrige Fundgegenstände werden gespendet.

Förderung

siehe Spezielle Förderung

Heimatliche Sprache und Kultur

Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von Botschaften, Konsulaten und privaten Trägerschaften angeboten. Der HSK-Unterricht fördert, wie die öffentliche Schule, die Entwicklung mehrsprachiger und interkultureller Kompetenzen. Er stärkt zudem die fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Erwerb der lokalen Landessprache und ermöglicht ihnen, auf eine solide Sprachkompetenz in der Herkunftssprache aufzubauen.

Jokertag

Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf 4 Halbtage pro Schuljahr. Das heisst, sie dürfen ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Jokertage können höchstens als ganzer Tag kumuliert werden. Der Bezug des Jokertages ist mindestens 3 Tage im Voraus via Formular der Klassenlehrperson abzugeben. Für die Bewilligung von Jokertagen ist die Klassenlehrperson zuständig. Nicht gebrauchte Jokertage können nicht ins neue Schuljahr mitgenommen werden, sondern verfallen.

Formular für Jokertage

Absenzenordnung

Kinderkrankheiten

Massgebend für den Kindergarten- und Schulbesuch ist der Krankheitszustand sowie die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt. Nach einer Erkrankung soll das Kind vor der Rückkehr in die Schule / den Kindergarten mindestens einen Tag (24 Stunden) fieberfrei sein.

Bei Unsicherheiten verweisen wir auf die kantonalen Richtlinien.

Link: Richtlinien der Schulgesundheitskommission des Kanton Basellandschaft

Läuse

Sie entdecken Kopfläuse bei Ihrem Kind? Informieren Sie umgehend die Klassenlehrperson und befolgen Sie die erläuterten Schritte des kantonalen Merkblatts.

Link: Kantonales Merkblatt "Kopfläuse - weg damit"

Lernatelier

Im Lernatelier wird auf selbst gewählte Themen der Schüler und Schülerinnen aus dem Schulalltag eingegangen. Die Lehrperson agiert als Lerncoach und sucht mit den Kindern zusammen nach Strategien und Lösungen. Schüler und Schülerinnen, die einen Inhalt besonders gut verstehen oder gute Ideen zum Lernen haben, können als Experten/Expertinnen im Lernatelier teilnehmen.

Zeiten:

Dienstag: 15.30 - 16.15 Uhr

Donnerstag: 13.15 - 14.00 Uhr

Mittagstisch

Aufgrund der Anmeldungen 2020/2021 wird der Mittagstisch wöchentlich am Montag, Dienstag und Freitag durchgeführt.

Link: Mittagstisch Röschenz

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung benachteiligt sind, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Die äusseren Bedingungen, die Form oder die Aufgabenstellung werden so angepasst, dass der behinderungsbedingte Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird. Der Nachteilsausgleich führt nicht zu einer Anpassung der Klassenlernziele. Eine kantonale Abklärungsstelle diagnostiziert die Behinderung. Die Lehrpersonen, die Eltern und die Schulleitung bestimmen die Möglichkeiten der Prüfungserleichterungen in einer schriftlichen Vereinbarung.

Projektwoche

Für die Kinder vom Kindergarten bis zur 2. Klasse findet einmal jährlich eine Projektwoche statt. Die Projektwoche findet unter einem bestimmten Thema statt und es kann Stundenplananpassungen geben.

Schuleintritt

Als Stichtag für den Schuleintritt in den Kindergarten gilt der 31. Juli. Alle im Kanton wohnhaften Kinder, die bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des Schuljahres im August in den Kindergarten ein.

Schulpflicht BL

Schulordnung

Ein friedliches Zusammenleben an unserer Schule ist uns wichtig. Das ist nur möglich, wenn wir rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst miteinander und mit der Umwelt umgehen!

Schulordnung

Schulweg

Die Aufsichtspflicht der Lehrperson beginnt und endet mit der Unterrichtszeit. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Nach einer angemessenen Zeit der Begleitung sollte das Kind in der Lage sein, den Weg alleine zurückzulegen. Dies fördert die Selbständgkeit, Selbstsicherheit und Fitness des Kindes.

Zudem gelten folgende Regelungen der Kreisschule Röschenz:

- In der 1. Primarklasse laufen die Kinder zu Fuss in die Schule. Aufgrund der entwicklungsbedingten Einschränkung des Blickfeldes, hohe Gefahr durch Ablenkung und eine verminderte Reaktionsfähigkeit ist die Nutzung von Trottinetts und anderen fahrzeugähnlichen Geräten nicht gestattet.

- Ab der 2. Klasse darf das Trottinett für den Schulweg genutzt werden. Alle Trottinetts müssen in den Ständern vor dem Schulhauseingang abgestellt werden. In der dunklen Jahreszeit sollte das Trottinett unbedingt mit Licht oder Reflektoren ausgestattet sein. Noch besser wäre es, wenn das Trottinett in dieser Jahreszeit nicht für den Schulweg genutzt wird.

- Ab der 4, Klasse dürfen die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Ebenfalls sind Skateboards, Rollerblades oder andere fahrzeugähnliche Geräte erlaubt. Die Fahrräder müssen immer in den Veloständern abgestellt werden. in der Regel steht den Kindern der 6. Klasse der Veloständer auf dem Pausenplatz, den Kindern der 4. und 5. Klasse der Veloständer beim Parkplatz zur Verfügung.

Generell ist das Fahren mit dem Velo, Trottinett oder anderen Fahrgeräten auf dem Schulareal während den Pausen nicht erlaubt.

Spezielle Förderung

Die Spezielle Förderung hilft Schülerinnen und Schülern mit einer speziellen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand, ihre Fähigkeiten soweit als möglich innerhalb der öffentlichen Schulen zu entwickeln.

Förderung an der Kreisschule Röschenz

In jeder Klasse der Kreisschule Röschenz arbeitet eine Förderlehrperson. Die Förderlehrperson ist Bestandteil des pädagogischen Team und bildet zusammen mit den Klassenlehrpersonen ein Klassenteam. Gemeinsam ist das Klassenteam verantwortlich für den Unterricht und die Förderung aller Kinder.

Die Förderlehrperson unterstützt und ergänzt die Arbeit der Lehrpersonen nach verschiedenen Methoden und Unterrichtsformen. Sie unterstützt das einzelne Kind, Kindergruppen und die Lehrperson bei der Umsetzung der Fördermassnahmen. Die Förderung kann integrativ in der Klasse oder separativ, als Kleingruppenunterricht, Halbklassenunterricht oder in Einzelsituationen erfolgen. Auch klassenübergreifender Gruppenunterricht ist möglich.

Förderungspyramide

Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) ist grundsätzlich ein Anliegen des Regelunterrichts und ist ein Anreicherungsangebot für intelligente, leistungsstarke, motivierte und im Denken kreative Kinder. Einige Kinder fallen in der Regelklasse auf, weil sie ein sehr breites Allgemeinwissen und herausragende Fähigkeiten in einzelnen oder mehreren schulischen Bereichen aufweisen. An der Kreisschule Röschenz wird der BBF Unterricht ab der 2. bis zur 6. Klasse, in Kleingruppen und parallel zum Klassenunterricht angeboten. Verpasster Unterrichtsstoff wird in Absprache mit der Klassenlehrperson nachgearbeitet.

Sportdispens

Sportdispensen müssen der Lehrperson schriftlich abgegeben werden. Trotz Sportdispens sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet den Unterricht ggf. in einer anderen Klasse zu besuchen.

Absenzenordnung

Sonderschulung

Kinder mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen können grundsätzlich in der Regelschule integriert werden. Ein Fachkonvent, bestehend aus Schulleitung Regelschule, Schulleitung Heilpädagogische Schule, Fachstellen, Vertretung des AVS und Ärzte, wird von der Schulleitung einberufen. Im Fachkonvent geben die Beteiligten unter Berücksichtigung der Meinung der Erziehungsberechtigten ihre Empfehlung über eine Integration oder Separation ab. Der Entscheid über ein kantonales Integrations- oder Separationsangebot obliegt dem AVS.

Therapien

Therapien sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Fällt eine Therapie trotzdem in die Unterrichtszeit, ist die Lehrperson möglichst frühzeitig zu informieren.

Urlaubsgesuch

Urlaube müssen mit schriftlichem Gesuch an die Klassenlehrperson (zuhanden der Schulleitung) bis spätestens 6 Wochen im Voraus eingereicht werden. Ein Urlaub kann vom Kindergarten bis zur 6. Klasse nur einmal beantragt werden.

Unfälle

Aufgrund des gültigen Krankenversicherungsgesetzes ist eine Unfallversicherung automatisch und obligatorisch in der privaten Krankenversicherung enthalten. Die Schule/Gemeinde besitzt keinen entsprechenden Unfallversicherungsabschluss für Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung

Durch themenbezogene, stufengerechte Theorielektionen sowie gezielten praktischen Unterricht in allen Schulstufen werden Kinder und Jugendliche zu fähigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ausgebildet. Einmal pro Jahr besucht Herr Rolf Sommer von der Kantonspolizei den Kindergarten und die 1.-5. Klassen.

Vorschulheilpädagogik

Kindergartenkinder, welche in ihrer Entwicklung verzögert sind, haben die Möglichkeit spezielle Unterstützung durch eine/n Heilpädagoge/in zu erhalten. Zu Beginn eines neuen Schuljahres besucht der/die Heilpädagoge/in alle Kindergartenklassen und führt Reihenabklärungen mit den neu eintretenden Kindern durch. Die Kindergartenlehrperson und der/die Heilpädagoge/in entscheiden nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigen über unterstützende Massnahmen. Die Unterstützung findet während den regulären Unterrichtszeiten statt. Die heilpädagogische Förderung kann angezeigt sein, wenn Kinder in den Bereichen Entwicklung, Wahrnehmung, Verständigung oder Bewegung auffällig sind. Der Schulleitung steht ein Kontingent an Förderstunden zur Verfügung, welches eingehalten werden muss.

Wald

Der Waldplatz auf der Fluh wird wöchentlich von mehreren Schulklassen genutzt.
Bitte kleiden Sie Ihr Kind wetterfest mit gutem Schuhwerk ein.

Wegzug

Weg- und Umzüge sind der Klassenlehrperson und dem Sekretariat frühzeitig zu melden.

Z'Nüni

Essen und Trinken sind genussvolle Sinneserlebnisse. Regelmässige und fantasievoll zubereitete Hauptmahlzeiten und angepasste Znüni und Zvieri machen Kinder satt und leistungsfähig. Das Znüniblatt des Kanton Basel-Landschaft zeigt auf, wie ein ausgewogenes Znüni und Zvieri zusammengestellt werden kann.

Link: Znüni-Tipps

Zahnpflege

Vom Kindergarten bis zur 3. Klasse findet jährlich ein Besuch durch eine kantonale Zahnprophylaxeinstruktorin statt.

Link: Mundgesundheit Basel-Landschaft

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Impressum.